AlltaGStraining & -beschäftigung für Mensch mit Hund
Stefanie Gärtner
Schulstr. 21, 76698 Ubstadt-Weiher
0151-65147511
info@hunde-alltagstraining.de
Steuernummer: 30352/41260
- Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der mobilen Hundeschule AlltaGStraining &-beschäftigung für Mensch mit Hund, nachstehend „mobile Hundeschule AlltaGStraining“ genannt, mit dessen Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die mobile Hundeschule AlltaGStraining absenden.
- Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand sind Kurse, Workshops, Seminare, Einzel- und Gruppentrainings sowie Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots inklusive der Preise wird von der mobilen Hundeschule AlltaGStraining in den Geschäftsräumen ausgehängt, mitgeführt sowie zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt.
2.2 Vor Vertragsbeginn wird der Teilnehmer über Ausstattung, Inhalte und Abläufe in Kenntnis gesetzt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von Erziehungs- und Ausbildungsangeboten hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
3.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen.
3.2 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist nach Aufforderung vorzuzeigen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
3.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer die mobile Hundeschule AlltaGStraining vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die mobile Hundeschule AlltaGStraining berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
3.4 Die mobile Hundeschule AlltaGStraining ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
3.5 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich die mobile Hundeschule AlltaGStraining vor, den Teilnehmer bzw. den Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen.
3.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist die mobile Hundeschule AlltaGStraining berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Die mobile Hundeschule Alltagstraining behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.
3.7 Die mobile Hundeschule AlltaGStraining behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
- Anmeldung/Zustandekommen des Vertrags
4.1 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung per Handynachricht (SMS, WhatsApp), per E-Mail oder per Post sowie durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande.
4.2 Die Anmeldung ist verbindlich und wird mit einer Anmeldebestätigung in Textform seitens der mobilen Hundeschule AlltaGStraining zur Kenntnis genommen.
- Stornierung und Rücktritt
5.1 Kurse, Workshops, Seminare sowie Aktivitäten und Veranstaltungen: Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer werden von der mobilen Hundeschule AlltaGStraining nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt, aufgrund von bereits angefallenen Aufwendungen bzw. Erwerbsausfall:
Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung:
• bis 2 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr
• weniger als 2 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 100% der Teilnahmegebühr
Wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich die mobile Hundeschule AlltaGStraining vor den Kurs, Workshop, Seminar sowie die Aktivität oder Veranstaltung abzusagen und die Teilnahmegebühr zurückzuerstatten. Gleiches gilt wenn die vertragliche Leistung ausbleibt aufgrund von z.B. Krankheit der Trainerin.
5.2 Einzel- und Gruppentrainings: Die Trainingsstunde kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der entfallenden Teilnahmegebühr storniert werden. Storniert der Teilnehmer die Trainingsstunde später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
- Vertragsdauer und Vergütung
6.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
6.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der mobilen Hundeschule AlltaGStraining zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.3 Die Teilnahmegebühren für Kurse, Workshops, Seminare sowie Aktivitäten und Veranstaltungen sind vor Beginn per Überweisung oder bar zu entrichten. Die Kontoverbindung wird zusammen mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der mobilen Hundeschule AlltaGStraining. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen.
6.4 Die Kosten für Einzel- und Gruppentrainings sind nach der Trainingsstunde in bar oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu entrichten.
- Haftung
7.1 Die mobile Hundeschule AlltaGStraining haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die mobile Hundeschule AlltaGStraining jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die mobile Hundeschule AlltaGStraining in demselben Umfang.
7.2 Die mobile Hundeschule AlltaGStraining haftet nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt die mobile Hundeschule AlltaGStraining von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen die mobile Hundeschule AlltaGStraining geltend gemacht werden.
- Film- und Tonaufnahmen
8.1 Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/- Fotoaufnahmen ihres Trainings (Person und Hund), welche während eines Trainings, Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Die mobile Hundeschule AlltaGStraining verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Homepage, Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken.
8.2 Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet und in Ausnahmefällen zu erfragen.
8.3 Wenn ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Film- und Tonaufnahmen möchte, auf welchen er oder sein Hund abgebildet sind, muss er dies schriftlich vor Veranstaltungsbeginn bei der mobilen Hundeschule AlltaGStraining bekannt geben.
- Verjährung von Ansprüchen
9.1 Ansprüche gegen die mobile Hundeschule AlltaGStraining verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.
- Unwirksamkeit und Vorbehalt
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur der mobilen Hundeschule AlltaGStraining vorbehalten.
- Gerichtsstand
11.1 Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen.
Stand 10/2020